Zahlungsoptionen und Unterrichtsbedingungen
Kein bezahlter Unterrichtsausfall aufgrund der Schulferien!!!
Ich bemühe mich, alle bezahlten Stunden auch abzuleisten. Aufgrund meiner Urlaubszeiten fallen im Jahr höchstens 4 Unterrichtsstunden ersatzlos aus. Diese Stunden werden, wenn dies möglich ist (z.B. durch einen Monat mit 5 Wochen) aber auch oft automatisch wieder hereingeholt.
Es finden regelmäßig Vorsingabende im Studio statt. Die Teilnahme ist freiwillig und kostet 10,- € pro Person pro Abend.
Eine Gesangsanlage steht bei Bedarf in meinem Raum im Tonstudio für den Unterricht und Konzertvorbereitungen zur Verfügung.
Probestunde: 25,- €
Die Probestunde beinhaltet neben einem Gespräch zum Kennenlernen zumeist einen individuellen Stimmcheck, Einführung in die Atemtechnik und meine Arbeitsweise, sowie eine Einschätzung der stimmbildnerischen und sängerisch/musikalischen Themen für die erste Zeit.
Tarif A – Monatlicher Tarif (mit Dauerauftrag)
Bei wöchentlichem Unterricht
45 Minuten = 120,- €/Monat
Die Zahlungen erfolgen per Dauerauftrag fortlaufend zum 5. oder 15. eines jeden Monats. Dies gilt auch für Urlaubszeiten der Lehrerin (4 Wochen im Jahr, siehe oben). Rechtzeitig abgesagte Stunden auch für angekündigte längere Urlaubs- oder Krankheitszeiten der Schülerin werden nach individueller Absprache nachgeholt oder verrechnet.
Tarif B – 14-tägiger Unterricht (mit Dauerauftrag)
45 Minuten = 65,- €/Monat
Die Zahlungen erfolgen per Dauerauftrag fortlaufend zum 5. oder 15. eines jeden Monats.
Tarif C – Freier Tarif
Dieser Tarif ist für SchülerInnen, die unabsehbar öfter ausfallen oder terminlich so stark eingeschränkt sind, dass Nachholstunden bei Ausfall schwer zu finden sind.
45 Minuten = 130,- € für 4 Unterrichtsstunden
Die Zahlungen sind im Voraus per Überweisung zu entrichten und gelten unabhängig vom Monat immer für 4 Unterrichtsstunden.
Absagenregelung:
Für Stunden, die bis spätestens zum Abend vorher per SMS, telefonisch oder per Email abgesagt werden, können zeitnah Nachholtermine im laufenden oder folgenden Monat vereinbart werden. Von der Lehrerin abgesagte Stunden werden grundsätzlich nachgeholt.
Bei häufigem kurzfristigem Ausfall durch die/den SchülerIn sollte der „Freie Tarif“ gewählt werden.
Von der/dem SchülerIn am gleichen Tag abgesagte oder vergessene Stunden werden voll berechnet
Der Unterrichtsvertrag verlängert sich automatisch. Eine Kündigung muss mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Ende des Unterrichtsverhältnis von der/dem SchülerIn ausgesprochen werden.